Arbeitnehmer­veranlagung

Bei der Arbeitnehmerveranlagung, die auch "Lohnsteuerausgleich" genannt wird,  erfolgt eine Neuberechnung der Lohnsteuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen durch das Finanzamt. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Steuer bezahlt wurde.

Auch Sozialversicherungsbeiträge sowie die eventuell noch nicht berücksichtigten Absetzbeträge für Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag und Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag etc. können vom Finanzamt erstattet werden.

Schenken Sie dem Finanzamt nicht Ihr sauer verdientes Geld.

Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre im Nachhinein eingereicht werden und zahlt sich in den meisten Fällen aus.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung, damit Sie sich das Ihnen zustehende Geld vom Finanzminister zurückholen können.

Leistungen im Detail:

  • Ausfüllhilfe betreffend das Formular "Arbeitnehmerveranlagung"
  • Ermittlung der absetzbaren Sonderausgaben
  • Ermittlung der absetzbaren Werbungskosten
  • Ermittlung der relevanten Absetzbeträge (falls noch nicht vom Dienstnehmer berücksichtigt)
  • Ermittlung der außergewöhnlichen Belastungen